Bitte benutzen Sie diese Referenz, um auf diese Ressource zu verweisen: doi:10.22028/D291-34217
Volltext verfügbar? / Dokumentlieferung
Titel: Verschiedene E-Akten-Systeme: Beispiel für ein gesetzgeberisches Versagen bei der Einführung der elektronischen Akte?
VerfasserIn: Vogelgesang, Stephanie
Sprache: Deutsch
Titel: Juris : die Monatszeitschrift
Bandnummer: 8
Heft: 2
Startseite: 51
Endseite: 55
Verlag/Plattform: Juris
Erscheinungsjahr: 2021
Dokumenttyp: Journalartikel / Zeitschriftenartikel
Abstract: Ausweislich § 298a Abs. 1a ZPO in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung1 wird die elektronische Aktenführung ab dem 01.01.2026 für neu angelegte Verfahren flächendeckend obligatorisch. Dieses einheitliche Einführungsdatum hat den großen Vorteil, dass damit frühzeitig ein klares Signal gesetzt wurde, bis wann die Rahmenbedingungen für einen einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr spätestens geregelt sein müssen. Der bisherige § 298a Abs. 1 Satz 1 ZPO enthielt für die Zeit davor insoweit nur eine Kann-Bestimmung für die Führung einer elektronischen Akte. Daher ist auch folgerichtig, dass § 298a Abs. 1 ZPO a.F. gem. Art. 12 Nr. 1 a) e-AkteG zum 01.01.2026 aufgehoben wird.2 Dafür wird der jetzige § 298a Abs. 1a ZPO ausweislich Art. 12 Nr. 1 b) eAkteG zu diesem Zeitpunkt der neue § 298a Abs. 1 ZPO.
URL der Erstveröffentlichung: https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/elektronische-e-akte.jsp
Link zu diesem Datensatz: hdl:20.500.11880/31424
http://dx.doi.org/10.22028/D291-34217
ISSN: 2197-5345
Datum des Eintrags: 24-Jun-2021
Fakultät: R - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Fachrichtung: R - Rechtswissenschaft
Professur: R - Prof. Dr. Christoph Sorge
Sammlung:SciDok - Der Wissenschaftsserver der Universität des Saarlandes

Dateien zu diesem Datensatz:
Es gibt keine Dateien zu dieser Ressource.


Alle Ressourcen in diesem Repository sind urheberrechtlich geschützt.