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doi:10.22028/D291-34217
Titel: | Verschiedene E-Akten-Systeme: Beispiel für ein gesetzgeberisches Versagen bei der Einführung der elektronischen Akte? |
VerfasserIn: | Vogelgesang, Stephanie |
Sprache: | Deutsch |
Titel: | Juris : die Monatszeitschrift |
Bandnummer: | 8 |
Heft: | 2 |
Startseite: | 51 |
Endseite: | 55 |
Verlag/Plattform: | Juris |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Dokumenttyp: | Journalartikel / Zeitschriftenartikel |
Abstract: | Ausweislich § 298a Abs. 1a ZPO in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung1 wird die elektronische Aktenführung ab dem 01.01.2026 für neu angelegte Verfahren flächendeckend obligatorisch. Dieses einheitliche Einführungsdatum hat den großen Vorteil, dass damit frühzeitig ein klares Signal gesetzt wurde, bis wann die Rahmenbedingungen für einen einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr spätestens geregelt sein müssen. Der bisherige § 298a Abs. 1 Satz 1 ZPO enthielt für die Zeit davor insoweit nur eine Kann-Bestimmung für die Führung einer elektronischen Akte. Daher ist auch folgerichtig, dass § 298a Abs. 1 ZPO a.F. gem. Art. 12 Nr. 1 a) e-AkteG zum 01.01.2026 aufgehoben wird.2 Dafür wird der jetzige § 298a Abs. 1a ZPO ausweislich Art. 12 Nr. 1 b) eAkteG zu diesem Zeitpunkt der neue § 298a Abs. 1 ZPO. |
URL der Erstveröffentlichung: | https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/elektronische-e-akte.jsp |
Link zu diesem Datensatz: | hdl:20.500.11880/31424 http://dx.doi.org/10.22028/D291-34217 |
ISSN: | 2197-5345 |
Datum des Eintrags: | 24-Jun-2021 |
Fakultät: | R - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Fachrichtung: | R - Rechtswissenschaft |
Professur: | R - Prof. Dr. Christoph Sorge |
Sammlung: | SciDok - Der Wissenschaftsserver der Universität des Saarlandes |
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