Bitte benutzen Sie diese Referenz, um auf diese Ressource zu verweisen: doi:10.22028/D291-25647
Titel: Die Umsatzbesteuerung von Internet-Transaktionen unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs der Leistung.
Alternativtitel: The VAT-Taxation of Internet-Transactions ...
VerfasserIn: Andres, Joerg
Sprache: Deutsch
Erscheinungsjahr: 2001
Kontrollierte Schlagwörter: Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrecht
Leistung <Recht>
Internet
Transaktion
Verfassungsmäßigkeit
Freie Schlagwörter: VAT-taxation
internet-transaction
online-transaction
DDC-Sachgruppe: 340 Recht
Dokumenttyp: Dissertation
Abstract: Bei Aufkommen der Computerkriminalität ergaben sich Mitte der achtziger Jahre Strafbarkeitslücken, die erst durch die Schaffung neuer gesetzlicher Tatbestände eingedämmt werden konnten. Nunmehr stellt sich die Frage, inwiefern die als Form der Eingriffsverwaltung gegenwärtig praktizierte Umsatzbesteuerung von Transaktionen, die ausschließlich über das Internet erfolgen, ohne entsprechende Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes verfassungsgemäß ist. Zu diesem Zweck werden die Internet-Transaktionen, die sich in Offline- und Online-Transaktionen unterteilen, abgegrenzt und die Online-Transaktionen, die zu Umsatzverlagerungen in den Bereich des World-Wide-Web führen können, zum Gegenstand der Untersuchung gemacht. Sodann werden die gegenwärtigen Ansichten von Finanzverwaltung und Literatur zur Besteuerung solcher Transaktionen dargestellt und der bestehende Klärungsbedarf herausgearbeitet, da bislang das mögliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil noch gar nicht thematisiert worden ist. Hierbei stellt sich heraus, dass sich insbesondere der bisher im Umsatzsteuerrecht nahezu durchgängig auftretende Gedanke der Aufopferung von Rechtsgütern als Grundlage des Leistungsaustauschs bei Online-Transaktionen nicht in dieser Form wiederfindet. Auch wird festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der Durchführung der Umsatzbesteuerung von Internet-Transaktionen - wenn überhaupt - nur am Rande mitgewirkt hat und faktisch eine stillschweigende Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Finanzverwaltung stattgefunden hat. Dies begegnet nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und gibt Anlaß zu der Forderung nach gesetzgeberischem Tätigwerden. Vor dem Hintergrund drohender Steuerausfälle durch Verlagerung von Umsätzen in den Bereich des World-Wide-Web sollte z.B. ein zusätzlicher Leistungstatbestand, die sog. Internet-Leistung, in § 1 Abs.1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes neu aufgenommen werden.
During the decade of the 80's a new sort of criminality, called computer-criminality came up in Germany. It was soon realized that the existing criminal laws so far were not sufficient to cover all those criminal activities brought forward by this new media. The consequence was, that new regulations had to be established to serve justice in the field of criminal law, again. As far as tax-law is concerned, a parallel can be found. For several years already, in Germany internet-transactions are burdened with VAT, even if the German VAT-Law (Umsatzsteuergesetz) does not contain a single word about the taxation of internet-transactions. For this reason it is examined, whether this sort of legal procedure stands in accordance with the German constitution. Internet-transactions which can occur in the form of offline- and online-transactions could lead to the switch of turnovers from the normal exchange of services (e.g. buying a book in a store) into the field of the internet, where turnovers can not be checked in the same way. In this context the present opinion of German fiscal authorities and literature are shown and the question to be resolved is posed: Can VAT-taxation of internet-transactions be performed without any legal basis ? In this connection it is found out, that the sacrifice of values is not given as to online-internet-transactions in contrast to many other taxable turnovers. Moreover it has to be mentioned, that the legislator was hardly involved in the process of burdening the online-internet-transactions. In fact, a shift of legislative competence occurred towards the financial authorities, which leads to basic doubts about the legal correctness of such a proceeding. To legalise this situation it is recommended to add a third category of performance (Leistung) in direct relation to internet-transactions (Internet-Leistung) in Sec. 1 par.1 num.1 VAT-Law.
Link zu diesem Datensatz: urn:nbn:de:bsz:291-scidok-624
hdl:20.500.11880/25703
http://dx.doi.org/10.22028/D291-25647
Erstgutachter: Wendt, Rudolf
Tag der mündlichen Prüfung: 10-Dez-2001
Datum des Eintrags: 8-Jan-2002
Fakultät: R - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Ehemalige Fachrichtung: bis SS 2016: Fachrichtung 1.1 - Rechtswissenschaft
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