Please use this identifier to cite or link to this item: doi:10.22028/D291-23568
Title: Mit dem Feuer vom Leben zum Tod : Hexengesetzgebung in Bayern
Author(s): Behringer, Wolfgang
Language: German
Year of Publication: 1988
OPUS Source: München : Hugendubel, 1988
SWD key words: Bayern
Hexenprozess
Gesetzgebung
Free key words: Geschichte 1560-1813
DDC notations: 900 History
Publikation type: Book (Monograph)
Abstract: Einem einzigen Gesetz ein ganzes Buch zu widmen, ist ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist jedoch auch dieses Gesetz und seine Stellung in der Rechtsgeschichte, der Geschichte und Volkskunde. Und dies nicht nur im Rahmen der Geschichte Bayerns, sondern im Rahmen der europäischen Rechtsgeschichte: Kein anderes Land verfügte über eine derart ausführliche Gesetzgebung in Sachen Aberglauben und Zauberei. Die Gesetzgebung in Bayern erfolgte relativ spät, war aber besonders intensiv. Und ihr Ergebnis, das »Hexenmandat« von 1611, das bis 1813 formell in Kraft war, ist mit 40 Druckseiten das umfangreichste Gesetz, das jemals zu diesem Thema verfertigt wurde. Man kann es daher als den »Höhepunkt« der europäischen Hexengesetzgebung bezeichnen. Ungewöhnlich sind die Hinweise, die dieses Mandat auf die magischen Praktiken und Vorstellungen der Bevölkerung geben kann, mit denen es sich auf 22 Seiten beschäftigt. Daß damit wichtige Aufschlüsse zur Volkskunde der Bayern gegeben werden können, zeigt eine Konfrontation des dargebotenen Aberglaubenskatalogs mit der Rechtswirklichkeit der Hexenprozesse, die ich in einer früheren Studie untersucht habe. Die Juristen in der Münchner Regierung waren keine trockenen Theoretiker, die ihr Wissen aus scholastischen Aberglaubenstraktaten bezogen, sondern sie waren Praktiker der Justiz, die selbst als Richter an zahlreichen Zauber- und Hexenprozessen teilgenommen hatten und die über die magischen Praktiken ihrer Untertanen hautnah Bescheid wußten. Das Mandat von 1611 bietet, wie gezeigt wird, die Summe ihrer Erfahrungen. Ungewöhnlich ist dieses Gesetz auch in seiner Entstehungs- und Wirkungsgeschichte: Mehr als 20 Jahre wurde bis zu seiner Abfassung gestritten, und mehr als 20 Jahre wurde nach seinern Druck über seine Verwendung gestritten. Es wurde lange Zeit nicht veröffentlicht, obwohl ein unpubliziertes Mandat keine Gültigkeit besitzen konnte. Als es schließlich doch teilweise publiziert wurde, war seine Wirkung ganz anders, als seine Urheber erwartet hatten: Trotz härtester Strafbestimmungen kam es kaum mehr zu Hinrichtungen. Das bayerische Hexenmandat stand im Mittelpunkt jahrzehntelanger Auseinandersetzungen, die den Strafprozeß insgesamt verändert haben. Die Münchner Auseinandersetzungen weisen hier weit über Bayern hinaus. Die hart geführten Diskussionen bieten Einblicke in die Mentalität der damaligen Zeit, die wie heute durch tiefe weltanschauliche Gegensätze geprägt war. Das bayrische Hexenmandat ist trotz seiner Bedeutung nie ediert worden. Überhaupt ist die Untersuchung der Hexengesetzgebung ein Stiefkind der Rechtsgeschichte geblieben, obwohl gerade die deutsche Rechtswissenschaft Grund genug hätte, neuere und ältere Irrwege in ihrer Geschichte genau zu analysieren. Nimmt man einschlägige Standardwerke zur Hand, etwa das »Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte«, sieht man sichjedoch enttäuscht. In dem von Friedrich Merzbacher verfaßten Artikel werden zwar einige territoriale Gesetzgebungen erwähnt, doch unterbleibt jede Analyse. Von den acht erwähnten Gesetzen betreffen drei die bayischen Hexenmandate derJahre 1611,1665 und 1746, und eine vierte den Codex Juis Bavarici Criminalis von 1751, der sich immer noch mit diesem Thema herumschlägt.1 Nicht viel besser ergeht es einem bei einem zweiten Anlauf: Auch das »Deutsche Rechtswörterbuch« kennt zwar den Begrifr»Hexenmandat«, doch bezieht sich dieser allein auf das bayrische Mandat von 1665. Erwähnt wird auch eine kurkölnische »Hexenprozeßordnung« aus dem Jahre 1615, die jedoch ebensowenig in ihren historischen Zusammenhang eingeordnet werden kann.2 Immerhin: In beiden Fällen stoßen wir sofort und fast allein auf die bayrische Hexengesetzgebung, deren Stellenwert allerdings nicht eigentlich erkannt wird. Das Buch »Mit dem Feuer vom Leben zum Tod. Hexengesetzgebung in Bayern« soll hier in doppelterWeise Abhilfe schaffen. Die einschlägigen Schritte der Legislation in Bayern werden mit der Edition der Quellen (Kapitel 4 und 6) dokumentiert. Bei der Edition wurde nur die Interpunktion den heutigen Regeln angepaßt, der Satzbau und die Schreibweise der Worte wurden jedoch im wesentlichen belassen, weil durch die »originalgetreue« Wiedergabe auch etwas Atmosphäre eingefangen zu werden scheint.
Link to this record: urn:nbn:de:bsz:291-scidok-45572
hdl:20.500.11880/23624
http://dx.doi.org/10.22028/D291-23568
ISBN: 3-88034-393-4
Date of registration: 31-Jan-2012
Faculty: P - Philosophische Fakultät
Department: P - Geschichte
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